Herzog-Christoph-Gymnasium Beilstein

1.5 Werden Schüler*innen mit Realschulempfehlung abgelehnt? (01.03.2021)

Die Grundschulempfehlung ist für die Wahl der Schulart nicht juristisch bindend.

Wir raten jedoch an, dass Sie sich aufgrund des pädagogisch-fachlichen Urteils der Grundschullehrkräfte auf diese Empfehlung verlassen. Die Grundschulempfehlung wurde in einer Klassenkonferenz der unterrichtenden Lehrkräfte an der Grundschule beschlossen und ist daher keine Empfehlung einer einzelnen Lehrkraft.

Sollten Sie davon abweichen wollen, weisen wir Sie schon jetzt darauf hin, dass Ihr Kind während der ersten zwei bis drei Schuljahre am Gymnasium möglicherweise gravierende Schwierigkeiten bekommen kann. Es ist möglicherweise den allgemeinen gymnasialen Anforderungen nicht gewachsen. Dies zeigt sich z .B. im der kognitiven Auffassungsgabe bzw. beim Erlernen einer zweiten Fremdsprache. Da Ihr Kind daraufhin schlechtere Bewertungen in mündlichen und schriftlichen Leistungserhebungen erhält, kann sich das auch deutlich auf das Selbstwertgefühl auswirken.

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