Herzog-Christoph-Gymnasium Beilstein

1.4 Vorgehensweise der Umlenkung von Schüler*innen auf Schulen derselben Schulart:

Für die eingegangenen Anmeldungen wird der Ausgleichsschulweg auf eine benachbarte Schule derselben Schulart erhoben. Unter Ausgleichsschulweg ist die Dauer des Schulweges mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu verstehen, welchen der*die Schüler*in zur benachbarten Schule benötigt.
Folgendes Beispiel soll die Umlenkung von Schüler*innen in der Region verdeutlichen:

Die weiterführenden Schulen derselben Schulart liegen in Ort B und Ort D. Eine Schülerin aus Ort A und ein Schüler aus Ort C haben sich an der Schule an Ort B angemeldet.
An der Schule aus Ort B liegen zu viele Anmeldungen vor, in Schule D sind Plätze frei. Die Schülerin aus Ort A und der Schüler aus Ort C haben einen zeitlich identischen Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule an Ort B (gemessen von ihrer Haustür bis zum Erreichen der Schule; hierbei spielt die exakte Entfernung keine Rolle).

Für die Schülerin aus Ort A ist der Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zeitlich aufwändiger, zur Schule an Ort D zu gelangen, als für den Schüler an Ort C. Daher wird der Schüler aus Ort C auf die Schule an Ort D umgelenkt.

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Die Dauer des individuellen Schulweges mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Herzog-Christoph-Gymnasium bzw. zur umzulenkenden Schule spielt daher eine wesentliche Rolle.

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